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Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

1. Geltungsbereich, Form

Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen für alle Verkaufs- und Lieferungsgeschäfte des Verkäufers. Abweichungen, besonders Geschäftsbedingungen des Käufers und Nebenabreden gelten nur, wenn sie der Verkäufer schriftlich anerkannt hat. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Käufers werden nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

Sofern nichts anderes vereinbart, gelten AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Käufers gültigen bzw. jedenfalls in der dem Verkäufer zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Verkäufer in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen in Bezug auf den Vertrag (z.B. Fristsetzung, Mängelrüge, Mahnung, Rücktritt) sind in Textform (z.B. Brief, E-Mail oder Telefax) abzugeben.

2. Vertragsschluss, Lieferung 

Angebote gelten als freibleibend, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. 

Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Verkäufers oder durch Lieferung der Ware zustande.

Liefertermine gelten nur als ungefährer Anhalt für die voraussichtliche Lieferzeit, wenn sie nicht ausdrücklich als "Lieferfrist" bezeichnet sind. Die Lieferfrist beginnt erst mit vollständiger Auftragsbestätigung sowie Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.

3. Höhere Gewalt 

Höhere Gewalt und sonstige Umstände, über die der Verkäufer keine Macht hat, berechtigen den Verkäufer, nach seiner Wahl die Lieferung bis zur Beendigung der Störungen hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteiles vom Vertrage zurückzutreten. Schadenersatzansprüche erwachsen dem Käufer daraus nicht. 

Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Betriebsstörungen, Pandemien, Epidemien, Energie- oder Rohstoffengpässe, Lieferkettenstörungen, staatliche Sanktionen sowie Cyberangriffe und Rohstoffmangel.

4. Preise 

Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise EXW Aurich (INCOTERMS®).

Die Ware reist auf Gefahr und Kosten des Käufers.

5. Mängelrüge

Die gelieferte Ware ist am Liefertag auf Beanstandungen hin zu überprüfen. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Werktagen nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.
Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.
§ 377 HGB bleibt unberührt. Mit Fristablauf gilt die Ware als genehmigt. 

6. Bezahlung 

Der Kaufpreis ist netto Kasse bei Rechnungserteilung fällig, soweit nichts anders vereinbart ist. Ist dem Käufer ein Zahlungsziel eingeräumt, so ist der Verkäufer jederzeit zum Widerruf berechtigt, wenn der Käufer 

  • mit irgendwelchen Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung zum Verkäufer in Verzug gerät oder 
  • nach Vertragsschluss erkennbar wird, dass der Zahlungsanspruch des Verkäufers durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist (§ 321 BGB). 

In diesen Fällen ist der Verkäufer ist unbeschadet anderweitiger Rechtsansprüche berechtigt, 

  • sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen,
  • Vorkasse zu verlangen oder
  • weitere Lieferungen einzustellen.

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) berechnet.
Die Geltendmachung der Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB bleibt vorbehalten. 

7. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Gegenansprüchen nur berechtigt, wenn der Verkäufer die Gegenansprüche entweder ausdrücklich anerkannt hat, oder aber sie rechtskräftig zugunsten des Käufers festgestellt sind. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte, die nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

8. Haftung

Der Verkäufer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

9. Eigentumsvorbehalt

Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung vor.

Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Ware zurückzunehmen. In der Rücknahme der Ware liegt zugleich der Rücktritt vom Vertrag; weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Der Käufer ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen (z. B. Pfändung).

Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer erfolgt stets für den Verkäufer.

Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder vermischt, erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen.

Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter zu veräußern (erweiterter Eigentumsvorbehalt). Die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an den Verkäufer ab.

Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen.

Der Käufer ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

10. INCOTERMS, Datenschutz

Sofern Handelsklauseln vereinbart werden, gelten die INCOTERMS® in der jeweils bei Vertragsschluss geltenden Fassung.  Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung. Der Käufer verpflichtet sich, die jeweils geltenden exportkontrollrechtlichen Vorschriften einzuhalten.

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand 

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Aurich. Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers, derzeit Aurich, Deutschland.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

Stand: April 2026